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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97 (https://dejure.org/1997,1852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 (https://dejure.org/1997,1852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 8 S 375/97 (https://dejure.org/1997,1852)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 219
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Sie übersieht mit ihrem Einwand, das Regierungspräsidium habe ihr das rechtliche Gehör abgeschnitten, daß Art. 103 Abs. 1 GG nur das "Gehör vor Gericht" garantiert (BVerfG, Beschl. v. 5.3.1974 - 1 BvR 712/68 -, BVerfGE 36, 321/330).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - A 16 S 976/93

    Berufungszulassung in Asylsachen: Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Wird der Antrag auf Zulassung der Beschwerde auf diesen Zulassungsgrund gestützt, ist die Abweichung nur dann hinreichend darlegt und der Antrag zulässig, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender, abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit dem einer Entscheidung eines höheren Gerichts zu derselben Vorschrift zugrunde gelegten Rechtssatz in Widerspruch steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.6.1993 - A 16 S 976/93 -, VBlBW 1994, 73; Beschl. v. 15.10.1993 - A 16 S 1591/93; Schenk, in: Hailbronner, AuslR, Bd. 2, § 78 AsylVfG RdNr. 146).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - A 16 S 1591/93

    Berufungszulassung im Asylrechtsstreit - Vorliegen einer Divergenz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Wird der Antrag auf Zulassung der Beschwerde auf diesen Zulassungsgrund gestützt, ist die Abweichung nur dann hinreichend darlegt und der Antrag zulässig, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender, abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit dem einer Entscheidung eines höheren Gerichts zu derselben Vorschrift zugrunde gelegten Rechtssatz in Widerspruch steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.6.1993 - A 16 S 976/93 -, VBlBW 1994, 73; Beschl. v. 15.10.1993 - A 16 S 1591/93; Schenk, in: Hailbronner, AuslR, Bd. 2, § 78 AsylVfG RdNr. 146).
  • Drs-Bund, 30.09.1994 - BT-Drs 12/8553
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Denn in der Regel wird eine Rechtssache - insbesondere ein Eilverfahren - solche Schwierigkeiten nicht aufweisen und die Beschwerdezulassung deshalb nicht gerechtfertigt sein, wenn bereits "auf den ersten Blick" keine "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses bestehen (vgl. zu diesem Zusammenhang auch den Gesetzentwurf des Bundesrates v. 30.9.1994, BT-Drs. 12/8553, S. 14, und die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.3.1996, BT-Drs. 13/3993, S. 22).
  • VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06

    Frühbereitschaft von Lehrern

    Auch aus dem Umstand, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen, ist regelmäßig und auch hier abzuleiten, dass die Rechtssache keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 8 S 375/07 - VBlBW 1997, 219).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    1999, 93, 94; Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225, 1227; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.02.1997 - 8 S 375/97 -, VBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Während der Gesetzeswortlaut durchaus Raum läßt für eine Auslegung, wonach ernstliche Zweifel bereits bestehen, wenn gewichtige Anhaltspunkte Unentschiedenheit oder Unsicherheit am Erfolg des Rechtsmittels bewirken (so der 8. Senat des Gerichtshofs im Beschluß vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 - im Anschluß an die vom Bundesfinanzhof verwendete Formel, vgl. BFHE 87, 447; 127, 140; dem 8. Senat inzwischen folgend der 4. Senat des Gerichtshofs im Beschluß vom 25.02.1997 - 4 S 496/97), läßt sich demgegenüber die Wortinterpretation freilich ohne weiteres auch enger fassen, nämlich in dem hier verstandenen Sinne.
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